Verantwortung eines Organisators
In der JCD-News 08/2017 schrieb das damalige Vorstandsmitglied Robert Brummer folgende kleine Geschichte (Der Artikel stellt keine Rechtsberatung dar):
Von der Verantwortung eines Organisators...
Einige von euch werden jetzt denken: ... daß das Bier nicht ausgeht! Und ja, auch das ist eine Form der Verantwortung die man in der Rolle eines Organisators sehen kann. Und daß jeder was zum Essen hat und alle am Zielort ankommen und alle ein Platzerl zum Übernachten haben – organisatorische Dinge eben. Diese Dinge fallen den meisten weitgehend von selber ein, aber ich will euch heute die Augen öffnen für zwei weitere Aspekte eines Organisators. Vor fast zwei Jahren habt ihr meine vier Kollegen und mich zu eurem Vorstand gewählt. Vorstand – klingt toll, aber was heißt das eigentlich? Und weil ein guter Spezl von mir schon mal ein Amt in einem großen Sportverein inne hatte wusste ich zumindest schon mal: Da gibt’s in Deutschland ein Vereinsrecht und das regelt derlei Dinge. Flugs nachgesehen und oha... des is ja riesig...
Als erstes erfährt man mal,...
... daß ein Vorstand mit seinem Privatvermögen für den Verein haftet. Das wird einem von zahlreichen Anwaltskanzleien bereitwillig nähergebracht, die dann auch gleich ganz selbstlos gegen Einwurf kleiner Münzen entsprechende Wiederbelebungsversuche, äh... soll heißen Beratung anbieten. Ich fürchte bereits, daß die kleinen Münzen wohl eher raschelnde Scheine sein sollen. Jetzt ist der Moment gekommen, wo sich der findige Jeeper denkt:
Na gut, dann halt kein Verein,...
...brauchen wir doch gar nicht. Wir organisieren uns ganz modern einfach so über Forum und Facebook und schon wäre meine Rente wieder gesichert. Aber leider hab ich da die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Sprich das war dem Gesetzgeber auch klar, daß da jeder gleich auf die Idee kommt: Verein? Wieso Verein? Wir spielen doch nur ein bisschen... Und hätte der Gesetzgeber das an dieser Stelle zugelassen, dann hätte man sich auch gleich das ganze Vereinsrecht schenken können. Ergo gibt es hier seitens der Juristen ganz klare Regeln: Sobald einer für andere was organisiert ist er im Sinne des Vereinsrechts der verantwortliche Organisator.
Beispiel: Fünf Freunde
(nennen wir sie mal “Hinterhuglhapfinger Zipfelklatscher”) wollen am nächsten Wochenende ins Gelände zum Spielen. Sepp erklärt sich bereit und vereinbart den Termin mit dem Geländebetreiber und weil’s abends noch so schön ausklingen soll bestellt er beim örtlichen Wirt noch einen Tisch für danach. Und schwupps: Schon ist er im Sinne des Vereinsrechts Organisator und damit gleichzeitig automatisch Vorsitzender des informellen Vereins. Dabei spielt es keine Rolle, daß der Verein gar nicht eingetragen ist oder sich selbst gar nicht für einen Verein hält. Im rechtlichen Sinne wird eine solche Interessensgemeinschaft im Sinne der Verantwortung einem Verein gleichgestellt. Jetzt kommen die ganz Schlauen und sagen: Macht doch alles nix, merkt ja eh keiner. Und ja, in der Tat: So lange alles glatt geht und nichts passiert ist alles gut. Aber spinnen wir unser nettes Beispiel von vorhin mal weiter und begleiten den kleinen Ausflug der fiktionalen Hinterhuglhapfinger Zipfelklatscher weiter. Weil’s grad so viel Spaß macht stecken sich die fünf Freunde ein paar Tore und fahren einen kleinen Trial. Auf Sepps Bitte hin stellt sich seine Freundin, die Maria, auf einen Huckel in der Mitte und führt Strichliste. Alle fahren, alle haben Spaß, doch plötzlich schreit Maria laut auf. Sie ist einen unachtsamen Schritt zur Seite gegangen, ist dabei vom Huckel gestürzt und jetzt schaut der Fuß irgendwie in die falsche Richtung. Der achtsame Geländebetreiber ruft einen Sanka und alle sind froh, daß der auch bald kommt und sich professionell um Maria kümmert.
Klein Franzl,
... der achtjährige Naseweis von Sepps bestem Spezl Berti, findet das alles ganz furchtbar aufregend und muss natürlich ganz vorn mit dabei sein während der Arzt sich um Maria kümmert. Fleißig fragt er dem geduldigen Arzt Löcher in den Bauch und ganz nebenbei erwähnt Klein-Franzl, daß das hier ja die Hinterhuglhapfinger Zipfelklatscher sind. Und schon horcht der Arzt auf. Denn: Er muss über jeden Einsatz einen Bericht schreiben. Dabei muss er auch grob die äusseren Umstände skizzieren. Unter anderem auch, daß es sich hier ja dann um einen organisierten Event gehandelt hat. Und schon nimmt das Übel seinen Lauf: Im juristischen Sinne sind die Hinterhuglhapfinger Zipfelklatscher ein Verein und Sepp ist der Vorstand.
Der Trial war ein Event
... und Maria war eine vom Vorstand beauftragte Person. Wenn nun einem Beauftragten bei der Ausübung seines Auftrages etwas zustößt, dann ist das ein Unfall im Sinne des Arbeitsrechts. Die persönliche Krankenversicherung von Maria lehnt die Kostenübernahme auf Basis des Berichts des Sanka Arztes ab und klagt gegen den vermeintlichen Verein, vertreten durch Sepp, dem Vorstand im juristischen Sinne. Und weil Sepp sich des deutschen Vereinsrechts nicht bewusst war, hat er natürlich keinerlei Versicherung abgeschlossen. Dies wiederum kann vor Gericht als Fahrlässigkeit gewertet werden und durch Fahrlässigkeit wiederum ist die juristische Basis erfüllt, daß Sepp als de facto Vorstand mit seinem Privatvermögen haftet. Nur wie hätte Sepp auch eine Versicherung abschließen sollen? Günstige Tarife sind nur Vorständen eingetragener Vereine mit anerkannter Gemeinnützigkeit zugänglich und...
Sepp war doch so stolz darauf kein Verein zu sein!
Wie sich herausstellte war Marias Knöchel gebrochen und Bänder waren gerissen. Dies erforderte einen längeren Heilungsprozess gefolgt von Rehamaßnahmen. Zusammen mit dem Arbeitsausfall Marias kommen da ganz schnell größere fünfstellige Summen zusammen. Sepps Sparbuch war leider nur dünn gepolstert und so musste Sepp seinen geliebten Jeep Cherokee XJ versilbern. Es musste schnell gehen und so war beim Preis nicht viel rauszuholen. Sepp macht noch ein paar andere liebgewonnene Dinge zu Geld, so z.B. die CJ7 Teile in der elterlichen Garage, aus denen er sich eigentlich einen Oldtimer restaurieren wollte. Doch alles hat nicht gereicht. Sepp musste die Privatinsolvenz erklären, da er nicht zahlungsfähig war. Mit Maria ist Sepp schon länger nicht mehr zusammen, denn es gab Streit bezüglich der Genesungskosten. Er wollte etwas die Genesungskosten drücken, Sie konnte nicht verstehen, daß er bei Ihrer Gesundheit sparen wollte. Auch die Hinterhuglhapfinger Zipfelklatscher gibt’s nicht mehr. Da hat man sich zerstritten, da natürlich niemand sich freiwillig an den Kosten beteiligen wollte. Auch Berti hatte kein Verständnis dafür, daß sein kleiner Franzl vorm Arzt was Falsches gesagt hätte, der Kleine ist doch noch ein Kind und weiß doch gar nicht was er redet.
Sepp fährt heute ein großes blaues Auto
... mit Chaffeur, genannt Linie 37. Wenn er Glück hat, hat er die Schulden in drei Jahren abgestottert. Sein Traum von Familie mit eigenem Haus wird er aber wohl dennoch auf lange Zeit abschreiben können, denn seine Schufa Bewertung ist seit der Privatinsolvenz natürlich auf Tiefststand. Einen Häuslebauerkredit wird Sepp nicht bekommen. Überflüssig zu sagen, daß Sepp die Schnauze von Vereinen bis zum Hals gestrichen voll hat. Er wird garantiert nie mehr hilfsbereit für Freunde etwas organisieren. Aber wie auch, er hat ja jetzt eh keine Freunde mehr. Maria hat übrigens letzte Woche mit Adalbert, dem Streber, in ihrem Neubau Verlobung gefeiert. Wurde auch höchste Zeit, weil die Schwangerschaft sieht man schon. Berti war ganz stolz: Der kleine Franzl hat vor allen die Ringe gebracht. Nein wie schön. Sepp hat wieder mal seinen Job verloren. Er war wiederholt arbeitsunfähig vor lauter Suff. Armer Sepp, bist der D...
All das hätte nicht so kommen müssen. Denn:
Ein Vorstand wird nicht nur in die Haftung genommen. Nein, der Gesetzgeber stattet den Vorstand durchaus auch mit Rechten aus. Und wenn er diese richtig anwendet, dann kann die Fahrlässigkeit abgewendet werden und das Privatleben des Vorstandes ist wieder gesichert. Das ist übrigens genau der Grund, warum wir im JCD eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und warum wir jede unserer Veranstaltungen beim Versicherungsträger vorher anmelden. Wäre Sepp nämlich im JCD gewesen und dies wäre eine Veranstaltung des Vereins gewesen, so wäre der Vorwurf der Fahrlässigkeit sofort vom Tisch gewesen, denn der JCD ist ja versichert. Sepp könnt heute noch Jeep fahren, hätte mit Maria einen Kredit aufgenommen und hätte Hausstand und Familie gegründet. Adalbert würde sich immer noch von Mutti den Schiesser Feinripp bügeln und stärken lassen, und mit Berti und den anderen würde Sepp sich weiterhin regelmäßig zu Stammtischen, Ausfahrten und an schönen Sonntagen zum Grillen und Jeep Rasch treffen.
Natürlich wäre Sepp dann jetzt ein Eventmanager im JCD. Als solcher bräuchte er sich über juristische Konsequenzen keinen Kopf mehr machen. Er würde seine Orga gemäß JCD Geschäftsordnung aufstellen und instruieren. Er würde die Meldeformulare, die ihm der JCD zur Verfügung stellt, verwenden. Haftungsprobleme, Bildrechtsfragen, Versicherung, ... –
... alles wäre über den JCD für ihn geklärt.
Und wenn er eine halbwegs vernünftige Kalkulation vorlegt und andere aus dem Club auch mitfahren dürfen, dann würde der JCD sogar noch seine Events im Interesse aller sponsorn. Sepp könnte sich voll und ganz auf das konzentrieren was ihm Spaß macht: Nämlich für die Spezln eine Ausfahrt zu organisieren und sich darum zu kümmern, daß das Bier nicht ausgeht. So schön einfach kann das Leben sein, wenn man in einem gut organisierten Jeep Club Deutschland e.V. seinem Hobby nachgeht. Nehmt euch ein Beispiel an Sepp, dem Häuslebauer und engagiert euch in eurem eigenen Interesse für euren Club. Denn ohne Club könnts euch bald wie Sepp, dem Linienbusfahrer gehen.
Ach ja:
Klein Franzl erzählt jüngst überall mit Stolz geschwellter Brust, daß die Hinterhuglhapfinger Zipfel- klatscher übrigens in den letzten drei Clubveranstaltungen sauber abgeräumt haben, jedes Mal ging ein Pokal nach Hinterhuglhapfing.
Live is good – enjoy!
Robert Brummer